Motorrad Fahren mit dem Auto-Führerschein seit 1.1.2020

Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 (zur Klasse B) berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnis A1.

Mindestalter 25 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mind. 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen Fahrschulung Ja
Theorieunterricht (je 90 min) 4 Einheiten
Praxisstunden (je 90 min) 5 Einheiten

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.